Dr. phil. Geerd Dahms, M.A
DENKMAL-GUTACHTER
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden
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Gutachten
Denkmalgutachten zum Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles, zur Denkmalverträglichkeit einer Baumaßnahme oder des Umgebungsschutzes werden durch den Denkmalgutachter erstattet.
Denkmalgutachten werden u.a. benötigt für:
– denkmalrechtliche Genehmigungen,
– die Bestimmung des Denkmalwerts,
– Widerspruchsverfahren und
– gerichtliche Auseinandersetzungen.
Der Denkmalgutachter kann vermittelnd zwischen Verfügungsberechtigten, Antragstellern und Behörden auftreten. Hierzu ist nicht immer die Anfertigung eines Gutachtens erforderlich. (siehe Beratung).
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Qualifikationen
Dr. phil. Geerd Dahms, M.A. ist bundesweit tätig als:-
– öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden,
– Fachgutachter für Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie
– Gerichtsgutachter an Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten sowie an Landgerichten. -
Aufgaben und Auftraggeber
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erbringt der Denkmal-Gutachter Dr. Geerd Dahms Gutachten, Beratungen, denkmalfachlichen Stellungnahmen, Ersteinschätzungen und Verhandlungstätigkeiten.
Gerichten, Behörden, öffentlichen und privaten Auftraggebern wird die Auswahl von Sachverständigen dadurch erleichtert, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung nur Fachleute mit herausragender Qualifikation erlangen.
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