Aufgaben und Auftraggeber

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Auftraggeber

Auftraggeber des Denkmalgutachters sind Privateigentümer, Städte, Gemeinden und Bundesbehörden, Gerichte, mittelständische Unternehmen sowie internationale Konzerne.

Methoden

Der Denkmalgutachter führt für die Erstellung von Denkmalgutachten die Bestandsuntersuchung und Dokumentation des Objekts und des städtebaulichen Umfelds, Archivrecherchen, Stilanalysen, Akteneinsicht bei Behörden und Fotodokumentationen durch.

Denkmalgutachten

Konfliktgegenstände zwischen den Auftraggebern des Denkmalgutachters und den Denkmalbehörden sind die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes, förmliche Unterschutzstellung, bauliche Veränderung, Erhaltung, Abbruch, Leerstand und damit verbundener Verfall, behördlich ausgesprochene Veränderungsverbote und beabsichtigte Restaurierung.

Entscheidungskriterien

Über den Denkmalwert und die Denkmalwürdigkeit wird u.a. nach der Untersuchung der Bau- und Nutzungsgeschichte, der Stellung innerhalb des städtebaulichen Umfeldes, des Erhaltungszustands, der bereits erfolgten Umbauten und der Bedeutung für die Orts- oder Stadtgeschichte, die Kunst- und Kulturgeschichte, die Wissenschaft oder die charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes entschieden.

Aktuelle und abgeschlossene Projekte finden Sie in der Referenzliste, sortiert nach Gebäudetypen oder Bundesländern.