Beratung

Denkmalfachliche Beratung

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz. Nachdem Sie uns das Problem mit Ihrem Objekt oder dem Denkmalschutz geschildert, Sie uns relevante Unterlagen zugesandt und wir einen ersten Eindruck gewonnen haben, vereinbaren wir einen Ortstermin mit Fotodokumentation des Objekts und teilen Ihnen anschließend das Ergebnis in einer denkmalfachlichen Ersteinschätzung schriftlich mit. Danach können wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen. So kann die Akteneinsicht bei einer Behörde erfolgen, eine denkmalfachliche Stellungnahme oder ein Gutachten erstellt werden oder die Verhandlung mit einer Behörde beginnen.

Die Themen sind vielfältig. So kann es von kleineren Themen wie dem Umgang mit dem Treppenhaus, den Fenstern oder um die Anbringung eines Balkons über Fragen das ganze Haus betreffend bis hin zur Prüfung des Umgebungsschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen oder der Denkmalwürdigkeit bei ganzen Siedlungen oder Fabrikanlagen gehen.

 

Auftraggeber:

Auftraggeber des Denkmalgutachters sind u.a.:

  • Bauherren
  • Bundesbehörden
  • Bundesunternehmen
  • Eigentümer
  • Gerichte
  • Kommunen
  • Projektentwickler
  • Städte
  • Vereine
  • Windenergieunternehmen

 

Gegenstände der Aufträge:

  • die Prüfung der Schutzwürdigkeit eines Gebäudes, Grundstücks oder Ensembles
  • die Prüfung der förmlichen Unterschutzstellung
  • die Prüfung von Denkmaleigenschaften
  • die Beurteilung baulicher Veränderungen
  • die Feststellung der Möglichkeiten zur Erhaltung, zum Abbruch oder zum Neubau
  • die Prüfung der Umgebung des Denkmals
  • die Prüfung behördlich ausgesprochener Veränderungsverbote
  • die Begleitung bei beabsichtigter Umnutzung
  • die Begleitung bei beabsichtigter Restaurierung